Der Begleitausschuss nimmt eine zentrale Funktion bei der Steuerung des Lokalen Aktionsplans ein. Er setzt sich aus Vertreterinnen und Vertretern zivilgesellschaftlicher Gruppen und Initiativen, kommunaler Ämter und lokaler Politik sowie Bürgerinnen und Bürgern zusammen. Auf Basis des Lokalen Aktionsplans und der Programmleitlinie von „TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN“ entscheidet der Begleitausschuss darüber, welche Einzelprojekte gefördert werden sollen und welche Fördermittel in welcher Höhe an wen vergeben werden sollen. Darüber hinaus begleitet der Begleitausschuss die Umsetzung des Lokalen Aktionsplans entscheidet über dessen Fortschreibung.
Zusammensetzung des Begleitausschusses
In den Begleitausschuss werden Vertreterinnen und Vertreter von
sowie die Mitarbeiter der internen und externen Koordinierungsstellen als beratende Mitglieder berufen.
Geschäftsordnung des Begleitausschusses
Der Begleitausschuss wird sich bei seiner konstituierenden Sitzung eine Geschäftsordnung geben, die anschließend als Download bereitgestellt wird.