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Projektförderung

Im Rahmen von "TOLERANZ FÖRDERN – KOMPETENZ STÄRKEN" - Lokaler Aktionsplan Aachen besteht die Möglichkeit einer Förderung von Projekten in der Stadt Aachen. Die Laufzeit der Projekte ist auf ein Jahr beschränkt, gefördert wird bis zu einer Höhe von maximal 20.000 € jährlich. Ein Eigenanteil des Projektträgers an der Finanzierung ist ausdrücklich erwünscht, aber keine zwingende Voraussetzung für eine Förderung.

Die Entscheidung über eine Förderung wird über den Begleitausschuss getroffen und anschließend vom Bundesamt für Familie und zivilgesellschaftliche Aufgaben geprüft und ggf. freigegeben.

Was wird gefördert? | Antragsverfahren